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Beitragsveranlagung
 

SATZUNG DER BEZIRKSÄRZTEKAMMER PFALZ ÜBER DIE ERHEBUNG VON BEITRÄGEN ZUR DECKUNG VON AUFWENDUNGEN FÜR DIE BERUFSAUS- UND FORTBILDUNG VON ARZTHELFERINNEN IN DER FASSUNG VOM 1. FEBRUAR 2005**

§ 1
Beitragspflichtige

In selbständiger Praxis niedergelassene Ärzte und Vertragsärzte, Ärzte mit Ermächtigung zur Versorgung der Mitglieder der Sozialleistungsträger, in leitender Stellung an Krankenanstalten, Heilstätten, Reha-Kliniken, Sanatorien oder Institutionen tätige Ärzte und in leitender Stellung tätige Sanitätsoffiziere.

§ 2
Beitrag

Der Beitrag für die Berufsaus- und Fortbildung von Arzthelferinnen beträgt EUR 59,--.

Die § § 3 bis 5 der Beitragsordnung der Bezirksärztekammer Pfalz gelten entsprechend.

§ 3
In-Kraft-Treten

Die Satzung der Bezirksärztekammer Pfalz über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung von Aufwendungen für die Berufsaus- und Fortbildung von Arzthelferinnen tritt am 01.02.2005 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung in der Fassung vom 01.01.2000 außer Kraft.

** Veröffentlicht im Ärzteblatt Rheinland-Pfalz, Februar 2005, S. 34



 
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Frau Kuhn
Telefon 063219284 - 32


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