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Bezirksärztekammer Pfalz
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Meldewesen

Jede/r Ärztin/Arzt hat sich nach Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit im Bereich der Bezirksärztekammer Pfalz unverzüglich bei unserer Kammer anzumelden. Die Anmeldepflicht besteht unbeschadet der gleichzeitigen Zugehörigkeit zu der Ärztekammer eines anderen Landes oder einer anderen Bezirksärztekammer. Dem Meldebogen sind beglaubigte Fotokopien seiner AiP-, Approbations- und Promotionsurkunde und der Urkunde über die Anerkennung von Gebiets-, Teilgebiets- bzw. Schwerpunkts- oder Zusatzbezeichnungen, sofern sich diese noch nicht in seiner bei einer anderen Ärztekammer geführten Meldeakte befinden.

Während der Kammermitgliedschaft eintretende berufliche Veränderungen, Änderungen des Personen- und Familienstandes sowie Anschrift seiner neuen Praxis oder Arbeitsstelle und seiner neuen Wohnung sowie des Datums der Beendigung der Tätigkeit sind unserer Kammer unverzüglich schriftlich oder fernmündlich mitzuteilen.


Sofern Sie bereits bei der Bezirksärztekammer Pfalz als Mitglied ordnungsgemäß gemeldet sind, können Sie auf formlosen schriftlichen Antrag sowie Einreichung von 2 Passbildern einen Arztausweis beantragen.

Die erstmalige Ausstellung sowie die Verlängerung eines Arztausweises ist kostenlos.

Bei Ausstellung eines Ersatz-Arztausweises ist ein Betrag von € 10,00 fällig.

Bei Ablauf der Gültigkeit des Arztausweises kann dieser bei der zuständigen Ärztekammer verlängert werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Herder (Tel.: 0 63 21/92 84-16)



 
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Frau Hauenstein
Telefon 06321 92 84 - 21


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